01
Worüber gestritten wurde
✓ Einigkeit
- Die Notwendigkeit einer Effizienzsteigerung in Verwaltungsgerichtsverfahren wird von allen Fraktionen anerkannt.
- Die Digitalisierung von Prozessen und die Nutzung digitaler Kommunikation wird als wünschenswert angesehen.
- Die Forderung nach einer Verkürzung der Verfahrensdauer wird grundsätzlich unterstützt.
- Die Herausforderungen durch die Überlastung der Justiz (insbesondere durch Asylverfahren) wird thematisiert.
✕ Streitpunkte
- Die Einführung von Zwangsgeldern bei Behördenuntätigkeit wird von einigen Fraktionen (SPD, AfD) kritisch gesehen, während andere (CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen) sie als notwendig erachten.
- Die mögliche Einschränkung von Klagemöglichkeiten für Umweltverbände wird von Bündnis 90/Die Grünen als Problem angesehen, während CDU/CSU und AfD dies ablehnen.
- Der Umfang der Digitalisierung und die Einführung von Einzelrichtern werden unterschiedlich bewertet: CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen fordern eine umfassende Digitalisierung, während die AfD den Verwaltungsaufwand für diese Maßnahmen kritisiert.
- Die Frage der Personalbemessung und der Einfluss der Bundesregierung auf die Justiz wird von der CDU/CSU als essenziell betrachtet, während andere Fraktionen (SPD, AfD) Bedenken hinsichtlich möglicher politischer Einflussnahme äußern.
02
Positionen der Fraktionen
Die Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren, insbesondere die darin vorgesehenen Maßnahmen zur Vereinfachung von Widersprüchen und zum Schutz von Bürgern vor richterlichen Entscheidungen, die nicht umgesetzt werden. Dabei hob die Fraktion die Notwendigkeit hervor, die Effizienz und Geschwindigkeit von Verfahren durch kleinere Besetzungen und digitale Kommunikation zu erhöhen, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. Kritisch wurde der Vorschlag zur Einführung von Zwangsgeldern bei Untätigkeit der Behörden gesehen, da diese das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit gefährden könnten. Im Abstimmungsergebnis stimmte die Fraktion gegen den Gesetzentwurf.
Die Fraktion CDU/CSU befürwortet eine Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) mit dem Ziel, die Effizienz der Verfahren zu steigern und den Zugang zum Recht für Bürger zu erleichtern. Kernpunkte der Position sind die Digitalisierung, die Einführung von Einzelrichtern sowie die Verkürzung der Verfahrensdauer durch Maßnahmen wie die Ausweitung von Präklusionsfristen. Dabei wird insbesondere die Schaffung von 2.000 Stellen für die Justiz in Höhe von 240 Millionen Euro gefordert und die Kritik an Personalersparmaßnahmen geäußert. Die Reform soll als Vorläufer für Veränderungen in anderen Prozessordnungen dienen, um eine leistungsstarke Justiz zu gewährleisten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren, äußerte jedoch ernsthafte Bedenken hinsichtlich möglicher Belastungen der Justiz durch neue Überwachungsbefugnisse und kritisierte insbesondere die Einschränkung von Klagemöglichkeiten für Umweltverbände. Sie sah hierin einen systematischen Rechtsbruch und warf der Bundesregierung vor, Verwaltungsgerichtsurteile zu ignorieren, wie beispielsweise hinsichtlich der Grenzkontrollen. Die Fraktion befürchtete zudem die potenziell nachteiligen Auswirkungen einer verbesserten Vollstreckung, insbesondere die Gefahr einer Belastung von Kommunen. Die Abstimmung ergab ein Ja-Votum für den Gesetzentwurf.
Die Fraktion äußerte Kritik an dem Gesetzentwurf zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, insbesondere an der verstärkten Einbeziehung einzelner Richter und der vorgeschlagenen Widerspruchseinlegung per E-Mail. Sie argumentierte, dass diese Maßnahmen nicht zu einer wirklichen Modernisierung führen würden und potenziell den Verwaltungsaufwand erhöhen könnten. Die Position der Fraktion wurde durch den Hinweis auf eine kritische Begleitung des Gesetzentwurfs im Ausschuss und die Forderung nach Anhörungen verstärkt. Zudem wurde die Überlastung der Gerichte durch die Asylverfahren als Hauptursache für die Probleme betont, was auf eine grundsätzliche Ablehnung des Gesetzesentwurfs hindeutet.
Die Fraktion betont die Notwendigkeit, Gerichtsverfahren zu beschleunigen, um Ineffizienzen zu beseitigen, sieht jedoch gleichzeitig Risiken für den Rechtsstaat und den Zugang zum Recht. Es wird kritisiert, dass eine Beschleunigung nicht zu Lasten der Qualität und der Schutzmechanismen erfolgen darf und stattdessen Investitionen in Personal und Digitalisierung gefordert werden. Die Fraktion räumt die Notwendigkeit einer effizienten Justiz ein, macht aber gleichzeitig auf die Gefährdung von vulnerablen Gruppen durch Personalmangel und Veränderungen im Amtsermittlungsgrundsatz aufmerksam. Bei der Abstimmung lehnte die Fraktion den Tagesordnungspunkt ab.
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Die Reden im Einzelnen
Rainer Galla AfD
Rainer Galla, im Namen der AfD, kritisiert den Gesetzentwurf zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung. Er bemängelt, dass die verstärkte Einbeziehung einzelner Richter aufgrund der Komplexität des Verwaltungsrechts nur für einfache Fälle geeignet ist. Insbesondere hochkomplexe Fälle oder bedeutende Klagen erfordern weiterhin Entscheidungen durch Kammern. Ebenfalls kritisiert Galla die angestrebte Vereinfachung durch Widerspruchseinlegung per E-Mail, da diese möglicherweise zu einer Zunahme der Widersprüche führen und somit der gewünschten Vereinfachung entgegenwirken könnte. Der Gesetzentwurf halte er für unzureichend, um eine wirkliche Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung zu bewirken. Die AfD wird den Gesetzentwurf im Ausschuss kritisch und konstruktiv begleiten und sich auf Anhörungen zu beziehen.
Johannes Rothenberger CDU/CSU
Der Redner befürwortet die Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) als ersten Schritt zur Modernisierung aller Gerichtsverfahrensordnungen. Er argumentiert, dass die VwGO eine wichtige Frage der Rechtsvermittlung zwischen Bürger und Verwaltung regelt und die Effizienz der Verwaltungsgerichte verbessern soll. Konkret werden Vorschläge zur Digitalisierung der Verfahren, wie Widerspruchs-Eingabe per E-Mail und der Einsatz von Prokuristen, sowie die Einführung von Einzelrichtern geplant. Zudem sollen die Verfahrensdauer durch die Bündelung von Kompetenzen und die Ausweitung von Präklusionsfristen verkürzt werden. Die Reform zielt darauf ab, den Zugang zum Recht für Bürger zu erleichtern und den Rechtsstaat zu stärken.
Helge Limburg Grüne
Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren grundsätzlich, äußert aber Bedenken hinsichtlich einer Belastung der Gerichte durch neue Überwachungsbefugnisse für Sicherheitsbehörden, die er als überflüssig und kontraproduktiv ansieht. Er kritisiert insbesondere die Einschränkung von Klagemöglichkeiten für Umweltverbände, wie es durch die Bayernische Staatsregierung gegenüber der Deutschen Umwelthilfe geschehen ist, und sieht darin einen systematischen Rechtsbruch. Zudem bemängelt er die potenziell nachteiligen Auswirkungen der verbesserten Vollstreckung, insbesondere die Möglichkeit, Kommunen mit Zwangsgeldern zu belasten. Schließlich wirft er der Bundesregierung vor, Verwaltungsgerichtsurteile zu ignorieren, insbesondere die Grenzkontrollen, die er als rechtswidrig und dem Geist des europäischen Zusammenhalts schädlich charakterisiert.
Aaron Valent Linke
Der Redner von DIE LINKE fordert die Beschleunigung von Gerichtsverfahren, um die Ineffizienz bestehender Prozesse zu beseitigen. Als Hauptargument wird bemängelt, dass Bürgerinnen und Bürger den Preis für diese Beschleunigung zahlen müssen, insbesondere durch eingeschränkte Schutzmechanismen und erhöhte finanzielle Belastungen bei Eilverfahren. Kritisiert werden Änderungen im Amtsermittlungsgrundsatz sowie Personalersparnis, die zu einer Verlagerung von Verantwortung auf vulnerable Gruppen führen und den Personalmangel nicht beheben. Die LINKE argumentiert, dass die Beschleunigung nicht zu Lasten der Qualität und des Zugangs zum Recht erfolgen darf und stattdessen Investitionen in Personal und Digitalisierung notwendig seien. Der Redner betont, dass ein starker Rechtsstaat für alle erreichbar sein muss, unabhängig von finanziellen Möglichkeiten.
Daniel Rinkert SPD
Der Gesetzentwurf von Daniel Rinkert zielt auf die Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren ab, die derzeit aufgrund langwieriger Prozesse und geringer Ressourcen kritisiert werden. Als Hauptargumente werden die Möglichkeit von Entscheidungen in kleineren Besetzungen und die Einführung von Widersprüchen per E-Mail genannt, um den Prozess für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen. Zudem soll der Entwurf die Bürger vor richterlich aufgegebenen, aber nicht umgesetzten Entscheidungen des Staates schützen. Um den exekutiven Ungehorsam zu verhindern, sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei Untätigkeit der Behörden Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden können. Die Reform wird als die größte seit über 30 Jahren beworben und soll das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken. Rinkert betont, dass der Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung und Effizienz von Verwaltungsgerichtsverfahren leistet.
Fabian Jacobi AfD
Der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi kritisiert den von Justizministerium vorgelegten Entwurf zur Verbesserung der Verwaltungsgerichtsordnung, insbesondere aufgrund der Überlastung der Gerichte durch Asylverfahren. Er argumentiert, dass der hohe Verfahrensaufwand eine Folge des Anspruchs auf Zuzug sei und die Qualität des Rechtsstaates gefährde. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vereinfachung des Verwaltungsprozesses, wie die Möglichkeit von E-Mail-Widersprüchen und die Einschränkung des Grundsatzes der Amtsermittlung, werden als eine Einschränkung des Rechtsschutzes gegenüber einem übergriffigen Staat kritisiert. Jacobi betont, dass die Änderung erst dann verfolgt werden würde, wenn die AfD die Mehrheit habe. Er sieht die Hauptursache der Überlastung im Asylbereich und fordert eine grundsätzliche Bewertung des Gesetzesentwurfs.
lu CDU/CSU
Der Redner aus der CDU/CSU fordert eine Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, wo durchschnittlich 12,3 Monate für die Bearbeitung von Fällen benötigt werden. Als zentrale Maßnahmen werden mehr Personal in der Justiz, vollständige Digitalisierung und effizientes Prozessrecht genannt – dies sind die drei Säulen des „Pakts für den Rechtsstaat“. Er kritisiert den Vorschlag des Kollegen Valent, Personal einzusparen, und betont die 240 Millionen Euro für die Schaffung von 2.000 Stellen für die Justiz. Zudem schlägt er vor, bei einfach gelagerten Fällen mehr Verfahren auf Einzelrichter zu übertragen und die frühere Einsetzung von Proberichtern ab Tag eins zu ermöglichen, um das Vertrauen in die Richter zu stärken. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Verwaltungsgerichtsordnung zu verbessern und effizienter zu gestalten, da diese seit 15 Jahren nicht wesentlich verändert wurde. Die Reform soll auch Vorläufer für Veränderungen in der Zivil- und Strafprozessordnung darstellen, um eine moderne und leistungsstarke Justiz zu gewährleisten.
Susanne Hierl CDU/CSU
Susanne Hierl kritisiert in dem Ausschnitt die Vorschläge von Kollegen bezüglich der Anpassung an die Verwaltungsgerichtsordnung. Sie äußert sich amüsiert über die genannten Ideen. Hierl deutet an, dass bestimmte Kolleginnen und Kollegen (bezeichnet als "manche Kollegen") konkrete Vorschläge machen, ohne dabei auf eine fundierte Basis zu bauen. Sie erwähnt hierbei insbesondere den Kollegen Fabian Jacobi der AfD, der ihre Kritik als vermeintlich naheliegende Ideen interpretiert. Der Ausschnitt legt nahe, dass Hierl eine kritische Auseinandersetzung mit solchen Vorschlägen anstrebt.