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Worüber gestritten wurde
✓ Einigkeit
- Die Notwendigkeit einer Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie wird von allen Fraktionen anerkannt.
- Die Notwendigkeit einer Unterstützung von Menschen in finanziellen Schwierigkeiten wird von allen Fraktionen anerkannt.
- Die Bedeutung der Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Vorgaben wird von allen Fraktionen anerkannt.
- Die Notwendigkeit von Beratungsangeboten wird von CDU/CSU und SPD betont.
✕ Streitpunkte
- Die Art und Weise der Finanzierung der Schuldnerberatung (Kommunen vs. Bundesmittel) wird von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD kontrovers diskutiert.
- Die Rolle von Online-Angeboten zur Kostenreduzierung wird von CDU/CSU befürwortet, während BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dies kritisch sehen und die Bedeutung niedrigschwelliger Angebote betonen.
- Die Kritik an der Beteiligung der Bundesregierung am Ausschuss und der Interpretation der EU-Richtlinie werden vor allem von AfD und DIE LINKE geäußert.
- Die Konzentration auf die sozialen Folgen der Entscheidung und die Gegensätze zu den Milliardenabschreibungen für Ölkonzerne werden vor allem von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN thematisiert.
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Positionen der Fraktionen
Die Fraktion begrüßt die Einigung des Vermittlungsausschusses über das Schuldnerberatungsgesetz als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Unterstützung für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten. Dabei wird die Notwendigkeit einer umfassenden und ergänzenden Ausweitung bestehender Angebote sowie die Berücksichtigung kommunaler Aspekte hervorgehoben. Die Richtlinie wird als Reaktion auf europäische Vorgaben und die fehlende vergleichbare Unterstützung in einigen Ländern gerechtfertigt. Im Abstimmungsergebnis stimmte die Fraktion für den Vorschlag.
Die Fraktion begrüßt die Einigung des Vermittlungsausschusses zum Schuldnerberatungsdienstegesetz und stimmt dem Einigungstext zu. Dabei wird die Beibehaltung des bestehenden Status quo in der deutschen Schuldnerberatung sowie die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie betont. Die Entwicklung eines bundesweiten Online-Angebots soll Kosten senken, während Bund und Länder gemeinsam an einer kostenreduzierenden Lösung arbeiten sollen, sollte es zu substanziellen Veränderungen kommen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit im Ausschuss zur Umsetzung der EU-Vorgaben wird positiv hervorgehoben.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte die Einigung im Vermittlungsausschuss zum Thema Schuldnerberatung als ungeeignet und potenziell schädlich für Menschen in finanziellen Notlagen. Sie bemängelte, dass die Einführung von Kosten verursachenden Beratungen zu vermehrter Überschuldung führen könnte und die Zugänglichkeit niedrigschwelliger Angebote erschwerte. Die Fraktion forderte stattdessen mehr Angebote in der Schuldnerberatung und eine Ausrichtung der Mittel auf die soziale Infrastruktur, um die sozialen Folgen der Entscheidung zu berücksichtigen und den Milliardenabschreibungen für Ölkonzerne entgegenzusteuern. Die Fraktion stimmte gegen den Vorschlag.
Die Fraktion vertrat in dieser Debatte eine deutliche Kritik an der vorgeschlagenen Reform des Schuldnerberatungsdienstegesetzes und dem damit verbundenen Vermittlungsausschuss. Ein zentraler Kritikpunkt war die fehlende Beteiligung der Bundesregierung am Ausschuss sowie die Ablehnung der Weitergabe von Kosten an die Kommunen, welche als Ausdruck einer „deutschlandfeindlichen Politik“ interpretiert wurde. Die Fraktion sah in der EU-Richtlinie eine unnötige und potenziell schädliche Maßnahme, die durch Strafen für Deutschland zu einer zusätzlichen Belastung der Bürger führen könnte. Es wurde zudem die Regierung für die verursachten Chaos- und Mehrkosten kritisiert und eine alternative Regierung durch die AfD gefordert.
Die Fraktion DIE LINKE verurteilte den Einigungsvorschlag bezüglich über 6 Millionen überschuldeter Menschen in Deutschland scharf, insbesondere angesichts der zugrundeliegenden Ursachen wie steigende Zinsen und Pay-Later-Systeme. Die verspätete Umsetzung der EU-Verbraucherschutzrichtlinie und die daraus resultierende „unterlassene Hilfeleistung“ wurden als gravierende Missstände kritisiert. Die Fraktion wies zudem die Zustimmung des Bundesrates zu diesem Vorschlag zurück. Die Abstimmung erfolgte mit den Mehrheitsgehältern.
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Die Reden im Einzelnen
Dirk Wiese SPD
Dirk Wiese begrüßt die Einigung des Vermittlungsausschusses über das Schuldnerberatungsgesetz als gut und notwendig. Er bedankt sich ausdrücklich bei allen Beteiligten, insbesondere beim Bundesrat und den grünen Bundesländern, die dem Ergebnis zustimmen werden. Die Richtlinie soll ein wichtiges Netz von Schuldnerberatungen stärken, insbesondere für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten, und ergänzt, dass bereits bestehende Angebote berücksichtigt werden. Er weist darauf hin, dass die Umsetzung der Richtlinie auch durch europäische Vorgaben gerechtfertigt ist, da einige Länder keinen vergleichbaren Service anbieten. Wiese betont, dass der Vorschlag den Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten regelt und die Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene berücksichtigt.
Stephan Brandner AfD
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner kritisiert den Vermittlungsausschuss zum Schuldnerberatungsdienstegesetz scharf. Er bemängelt, dass der Ausschuss nicht mit der Bundesregierung beteiligt sei und stattdessen einen Vorschlag „ausgasche“ und „mausche“ habe. Ein Hauptstreitpunkt war die Weitergabe von Kosten an die Kommunen, was laut Brandner ein Zeichen für eine „deutschlandfeindliche Politik“ sei. Er sieht die EU-Richtlinie als überflüssig an und kritisiert, dass sie zu Strafen für Deutschland führe, da die EU die Beiträge Deutschlands zur EU-Kasse mischt und somit die Bürger zusätzlich belastet. Brandner wirft der Regierung vor, durch die Richtlinie Chaos und Mehrkosten zu verursachen und fordert eine alternative Regierung durch die AfD.
Catarina dos Santos-Wintz CDU/CSU
Die CDU/CSU stimmt dem Einigungstext des Vermittlungsausschusses zum Schuldnerberatungsdienstegesetz zu und bedankt sich bei allen Beteiligten. Die Einigung beinhaltet die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und die Möglichkeit zur Erhebung von Beratungsentgelten, die Verbraucher nicht unangemessen belasten dürfen. Dabei soll der bestehende Status quo in der deutschen Schuldnerberatung erhalten bleiben, ohne neue Infrastrukturen zu schaffen. Um Kosten zu senken, wird ein bundesweites Online-Angebot entwickelt. Sollten substanzielle Veränderungen notwendig werden, sollen Bund und Länder gemeinsam an einer kostenreduzierenden Lösung arbeiten. Die Umsetzung der EU-Vorgaben erfordert zudem die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, was der Ausschuss erfolgreich erreicht hat.
Andreas Audretsch Grüne
Andreas Audretsch, Mitglied der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, kritisiert die Einigung im Vermittlungsausschuss zum Thema Schuldnerberatung scharf. Er argumentiert, dass die Lösung, bei der Schuldner Beratungen Kosten verursachen, für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten ungeeignet und schädlich sei, da sie zu vermehrter Überschuldung führen könnte. Er sieht darin eine zynische und falsche Lösung, die entgegen dem Kabinettentwurf eine Kostenfreiheit streicht und niedrigschwellig zugängliche Beratung erschwert. Audretsch betont die Notwendigkeit von mehr Angeboten in der Schuldnerberatung und kritisiert die fehlende Umsetzung von besseren Lösungen, insbesondere im Vergleich zu Milliardenabschreibungen für Ölkonzerne. Er wirft dem Koalitionsverbund vor, die sozialen Folgen der Entscheidung zu ignorieren und fordert eine Ausrichtung der Mittel auf die soziale Infrastruktur.
Christian Görke Linke
Der Redner, Christian Görke von DIE LINKE, kritisiert den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses im Hinblick auf über 6 Millionen überschuldete Menschen in Deutschland. Er argumentiert, dass die Ursachen der Überschuldung in steigenden Zinsen und Pay-Later-Systemen liegen. Die Umsetzung der EU-Verbraucherschutzrichtlinie hätte diesen Menschen helfen sollen, wobei die Frist von Ende 2025 überschritten ist. Er bezeichnet die Situation als „unterlassene Hilfeleistung“ und weist auf die verspätete Umsetzung hin. Die Fraktion DIE LINKE kritisiert zudem die Zustimmung des Bundesrates zu diesem Vorschlag.