01
Worüber gestritten wurde
✓ Einigkeit
- Die Notwendigkeit, eine grenzüberschreitende digitale Identität zu fördern.
- Die Bedeutung, Sicherheitsstandards für die Wallet zu gewährleisten.
- Die Notwendigkeit, die Nutzung der Wallet freiwillig zu gestalten.
✕ Streitpunkte
- Die Debatte um die Balance zwischen Digitalisierung und Datenschutz.
- Die Frage der staatlichen Kontrolle und Überwachung durch die Wallet.
- Die Notwendigkeit einer konsequenten Ausrichtung auf Sicherheit, Datensparsamkeit und Benutzerfreundlichkeit.
- Die Frage der kommunalen Beteiligung und der Datenerhebung.
02
Positionen der Fraktionen
Die Fraktion betont die Notwendigkeit, die im Abstimmungsergebnis widergespiegelte Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensparsamkeit im Zusammenhang mit der Einführung der digitalen Brieftasche („d-you-wallet“) zu wahren. Sie sieht die Initiative als einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung von Identitätsprüfungen und zur Unterstützung einer grenzüberschreitenden digitalen Identität, fordert jedoch gleichzeitig strenge Sicherheitsstandards und eine umfassende Überwachung durch die zuständigen Behörden. Die Fraktion bekräftigt die Notwendigkeit, dass die Nutzung der Wallet freiwillig bleibt und der physische Ausweis weiterhin benötigt wird, um die Privatsphäre der Bürger zu schützen.
Die Fraktion begrüßte die Einführung der „d-you“-Wallet als wichtigen Schritt zur Digitalisierung Deutschlands und der EU, insbesondere im Hinblick auf die Reduzierung von Behördengängen und Papierkram. Dabei wurde die Nutzung digitaler Nachweise, wie Personalausweis und Führerschein, als zukunftsweisend und sicher eingeschätzt, wobei Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit entkräftet wurden. Die Fraktion unterstützte das Projekt unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens durch das Digitale Identitätengesetz und erhoffte sich eine zunehmende Akzeptanz der Wallet durch Behörden und Unternehmen. Im Abstimmungsergebnis stimmte die Fraktion für die vorgeschlagene Initiative.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die Einführung nationaler Rechtsrahmen für die d-you-Wallet grundsätzlich, insbesondere den Fokus auf die Stärkung des Vertrauens in digitale Staatsangelegenheiten. Gleichzeitig äußerte sie Bedenken hinsichtlich des anfänglichen Funktionsumfangs der App, der fehlenden pseudonymen Nutzung und der mangelnden Anwendbarkeit von Zero-Knowledge-Proof, die für eine umfassende und sichere Nutzung essentiell seien. Die Fraktion forderte eine konsequente Ausrichtung auf Sicherheit, Datensparsamkeit und Benutzerfreundlichkeit von Beginn an, um das Vertrauen in die Wallet zu fördern und die Beteiligung der Kommunen sicherzustellen. Im Abstimmungsergebnis stimmte die Fraktion gegen den Gesetzentwurf.
Die Fraktion äußerte Bedenken hinsichtlich des Digitalen Identitätengesetzes (DIG) und der EUDI-Wallet, indem sie dessen Vorstellungen als Repression und Kontrolle durch die EU interpretierte. Es wurde die Gefahr einer systematischen Zensur des digitalen Raums sowie die Einschränkung von Bürgerrechten und der deutschen Wirtschaft betont. Die Fraktion forderte stattdessen die Durchkreuzung der EU-Pläne und eine nationale Wallet nur für behördliche Zwecke, um die digitale Identität nicht als Instrument der staatlichen Kontrolle zu missbrauchen, und verwies dabei auf die Notwendigkeit, das Recht auf ein analoges Leben, Bargeld und Schutz vor Totalüberwachung zu gewährleisten.
Die Fraktion betont die gravierenden Mängel der kurzfristigen Einführung des „d-you“-Wallets, insbesondere die fehlende kommunale Beteiligung und die daraus resultierende mangelnde Information sowie die potenziellen Risiken für den Datenschutz. Die Vergabe an die SPRIND wird kritisch gesehen, da sie Fragen hinsichtlich von Interessenkonflikten aufwirft und die Nutzung staatlicher Echtzeitsiegel für die umfassende Datenerhebung als bedenklich gilt. Die Fraktion fordert eine Überarbeitung des Ansatzes, insbesondere die Sicherstellung von Datenschutzstandards durch die Nutzung von Pseudonymen und die Einschränkung der Datenabrufe auf das Notwendige. Im Abstimmungsergebnis stimmte die Fraktion gegen den Tagesordnungspunkt.
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Die Reden im Einzelnen
Tobias Ebenberger AfD
Tobias Ebenberger kritisiert das Digitale Identitätengesetz (DIG) als eine Initiative der EU, die er als Repression und Kontrolle interpretiert. Er sieht darin die Gefahr einer systematischen Zensur des digitalen Raums durch Gesetze wie den Digital Services Act und den Democracy Shield. Ebenberger argumentiert, dass das Gesetz die Neuvermessung des Alltags durch die Schaffung einer digitalen Identität von der EU bis zum Fahrrad mieten vorsieht, ohne die Bürger in den Prozess einzubeziehen. Er stellt die Freiwilligkeit der Nutzung in Frage und verweist auf Beispiele wie die Kartenzahlung oder die Coronaspritze, um zu demonstrieren, dass vermeintliche Freiheiten durch Zwangsstrukturen eingeschränkt werden können. Die AfD fordert stattdessen die Durchkreuzung der EU-Pläne und die Entwicklung einer nationalen Wallet nur für behördliche Zwecke, um die digitale Identität nicht als Instrument der staatlichen Kontrolle zu missbrauchen.
Parsa Marvi SPD
Der Parlamentsausschuss befürwortet die Einführung der digitalen Brieftasche („d-you-wallet“) als Teil einer europäischen digitalen Identität, um den Prozess der Identitätsprüfung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Initiative zielt darauf ab, den Personalausweis und später auch den Führerschein digital auf dem Smartphone zu nutzen, um unnötige Datenerhebung zu reduzieren und den europäischen Ansatz einer grenzüberschreitenden digitalen Identität zu unterstützen. Die Nutzung der Wallet bleibt freiwillig und der physische Ausweis wird weiterhin benötigt. Ein zentrales Ziel ist die „So viele Daten wie nötig“-Prinzip, verbunden mit strengen Sicherheitsstandards und Datensparsamkeit, um das Vertrauen der Bürger zu gewinnen. Die Bundesregierung übernimmt die zentrale Verantwortung, während das BSI für die Sicherheit und Zertifizierung zuständig ist, und die Wallet-Anbieter durch die Bundesnetzagentur überwacht werden. Die erfolgreiche Integration der Wallet in den Alltag hängt von konkreten Anwendungen und der Gewährleistung von Vertrauen, Sicherheit und Datenschutz ab.
Rebecca Lenhard Grüne
Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) begrüßt die Einführung der nationalen Rechtsrahmen für die d-you-Wallet, die voraussichtlich am 2. Januar 2027 eingeführt werden soll, und betont die Notwendigkeit, das Vertrauen in digitale Staatsangelegenheiten zu stärken. Sie begrüßt die bisherigen Verbesserungen im Gesetzesentwurf und den Prüfungsprozess hinsichtlich Souveränitätskriterien. Dennoch äußert sie Bedenken hinsichtlich des fehlenden Funktionsumfangs der App von Anfang an, der fehlenden pseudonymen Nutzung sowie der fehlenden Anwendbarkeit von Zero-Knowledge-Proof. Sie kritisiert die anfängliche Beschränkung der Wallet auf Android und iOS sowie die mangelnde Einbindung der Kommunen, die unter großem Druck stehen. Lenhard fordert, dass die Wallet von Anfang an sicher, datensparsam und benutzerfreundlich gestaltet werden müsse, um Vertrauen aufzubauen und das Projekt erfolgreich zu machen.
Sonja Lemke Linke
Sonja Lemke kritisiert die kurzfristige Einführung des „d-you“-Wallets und sieht darin eine problematische Entwicklung. Sie bemängelt die fehlende Information und Planung seitens der Kommunen und die mangelnde Berücksichtigung der Kommunikations- und Wissensbedarfe. Die Vergabe an die SPRIND, ursprünglich für Wirtschaftsförderung konzipiert und von Compliance-Regeln befreit, wirft Fragen hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte auf. Die Nutzung staatlicher Echtzeitsiegel für alle übertragenen Daten, inklusive potenzieller Weitergabe an Unternehmen, wird als gefährlich für den Datenschutz kritisiert. Lemke fordert, dass Unternehmen nur die zur Erhebung verpflichteten Daten abrufen dürfen und Pseudonyme für die Datennutzung ermöglicht werden sollten, um eine pauschale Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen zu vermeiden. Sie ruft zudem zu einer Terminverlängerung des Starttermins aufgrund der Risiken des Datenumfangs auf.
Dr. Markus Reichel CDU/CSU
Der Redner befürwortet die Einführung der digitalen Brieftasche („d-you“-Wallet) als ersten Schritt zur digitalen Infrastruktur Deutschlands und der EU. Ziel ist es, zukünftig Nachweise wie Personalausweis, Führerschein und andere Dokumente digital und sicher vorweisen zu können, was Behördengänge und Papierkram reduzieren soll. Die staatliche Wallet soll ab dem 2. Januar 2027 starten und ermöglicht den einfachen Nachweis von Identitäten durch kurze Abfragen. Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und des Datenschutzes werden entkräftet, da die Wallet die Sicherheit erhöhen und gleichzeitig weniger Daten preisgeben soll – beispielsweise durch eine einfache Altersabfrage. Die Wallet soll zunehmend von Behörden und Unternehmen akzeptiert werden, um den Fortschritt zu ermöglichen. Der Redner hofft zudem auf die Implementierung eines digitalen Abgeordnetenausweises in die Wallet.
Steffen Janich AfD
Der AfD-Politiker Steffen Janich kritisiert das Digitale Identitätengesetz (EUDI-Wallet) und sieht darin eine Gefahr für Bürgerrechte und die deutsche Wirtschaft. Er räumt ein, dass der Zeitaufwand für Bürger potenziell sinken könnte, betont aber die mangelnde Freiwilligkeit der Wallet und die Gefahr eines faktischen Zwanges durch den Abbau analoger Alternativen, wie sie bereits beim Onlinezugangsgesetz zu beobachten war. Zudem wird die Möglichkeit der Überwachung des Nutzerverhaltens durch ausstellende Behörden kritisiert, ohne zufriedenstellende Antworten auf frühere Fragen zu erhalten. Janich fordert stattdessen den Stopp der Umsetzung der EUDI-Wallet und eine rein nationale, auf Verwaltungsvorgänge beschränkte digitale Lösung, um das Recht auf ein analoges Leben, Bargeld und Schutz vor Totalüberwachung zu gewährleisten. Als abschließendes Argument wird die vergleichbare Situation in Pakistan, wo regierungskritische Proteste mit der Sperrung von digitalen Personalausweisen beantwortet wurden, angeführt.
Hansjörg Durz CDU/CSU
Der Redner kritisiert die Tendenz, internationale, erfolgreiche technologische Lösungen, wie Multi-Touch-Screens und das iPhone, negativ zu bewerten. Er verweist auf den Wandel der digitalen Bedienung hin zu intuitiven Formen, die im Alltag bereits weit verbreitet sind. Als Beispiele werden weiterhin komplexe, analoge Verfahren bei Verwaltungsdienstleistungen und Bankgeschäften genannt, die im Gegensatz zum digitalen Alltag stehen. Die neue „d-you“-App soll diesen Widerspruch überwinden, indem sie digitale Nachweise auf dem Smartphone ermöglicht und dem Prinzip des iPhones folgt. Das Digitale Identitätengesetz schafft den rechtlichen Rahmen, während das Ökosystem der App durch das Bundesministerium für Digitales und Medien (BMDS) vorangetrieben wird.