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Worüber gestritten wurde
✓ Einigkeit
- Die Notwendigkeit, sexuelle Gewalt und Raubdelikte zu bekämpfen und die Opfer besser zu schützen.
- Die Notwendigkeit, die Risiken durch den Einsatz von Betäubungsmitteln im Zusammenhang mit sexueller Gewalt zu kriminalisieren.
✕ Streitpunkte
- Die Betonung der Opferrechte und die Frage, inwieweit Opfer für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden sollten.
- Die angemessene Reaktion auf die systemischen Ursachen und Strukturen, die zu solchen Verbrechen führen, statt nur auf Strafverschärfungen.
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Positionen der Fraktionen
Die Fraktion SPD unterstützt den Gesetzentwurf, um K.-o.-Tropfen als gefährliche Werkzeuge zu kennzeichnen und die Strafverfolgung zu verschärfen. Dabei wird betont, dass die Schuld ausschließlich bei Tätern liegt und das Opfer in keiner Weise für das Geschehene verantwortlich gemacht werden darf. Die Redebeitrag unterstreicht die Notwendigkeit, Betroffene zu schützen und ihnen eine sichere Unterstützung zu gewährleisten, um die Verletzlichkeit aufgrund dieser Handlungen zu minimieren. Mit der Abstimmung in diesem Fall stimmt die Fraktion SPD geschlossen für den Gesetzentwurf.
Die Fraktion unterstützt den Gesetzentwurf zur Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes vor Gewalt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Betäubungsmitteln. Dabei plädiert sie für eine klarere Betrachtung der Risiken, die durch solche Mittel verbunden sind, und betont die Notwendigkeit, den Einsatz von Substanzen wie K.-o.-Tropfen als gefährliches Werkzeug im Kontext von Sexual- und Raubtaten eindeutig zu kriminalisieren. Die Position basiert auf der Kritik an der aktuellen Gesetzeslage, die den Opfern nicht die Verantwortung für ihr Verhalten einräumt und die lebensgefährlichen Risiken, die mit der Verwendung dieser Mittel verbunden sind, nicht ausreichend berücksichtigt. Mit dieser Maßnahme soll die Strafbarkeit für die Begehung von Gewaltakten durch gefährliche Mittel verstärkt werden, um sowohl Täter abzuschrecken als auch die Opfer besser zu schützen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte die Notwendigkeit einer besseren Datenlage zum Thema „Spiking“ sowie einer umfassenden Spurensicherung in Krankenhäusern zur Sprache. Dabei wurde insbesondere die Unbefriedigendheit der aktuellen rechtlichen Situation angesprochen, in der die Strafe unabhängig vom Einsatz von Betäubungsmitteln im Zusammenhang mit sexueller Gewalt ist. Die Politikerin forderte eine verstärkte Aufklärung und die Ermutigung von Betroffenen, sich Hilfe zu suchen, und schlug eine Prüfung der „Nur Ja heißt Ja“-Regelung im Strafrecht vor. Im Abstimmungsergebnis stimmt die Fraktion gegen den Tagesordnungspunkt.
Die Fraktion vertrat die Auffassung, dass die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und Raubdelikten unzureichend seien und eine gravierende Strafbarkeitslücke darstellten. Sie kritisierten insbesondere die mangelnde Berücksichtigung der Opferrechte und die übermäßige Fokussierung auf juristische Details, welche die Wehrlosigkeit der Betroffenen nicht angemessen widerspiegelten. Als Gegenmaßnahme forderte die Fraktion eine bundesweite Angleichung von Standards in Polizei und Justiz sowie flächendeckende Notaufnahmen mit toxikologischen Schnelltests, während gleichzeitig die Ursachen für die steigenden Delikte, insbesondere im Zusammenhang mit Zuwanderung, thematisiert wurden. Die Abstimmungsergebnisse zeigen, dass die Fraktion gegen den Tagesordnungspunkt stimmte.
Die Fraktion DIE LINKE sieht in der Thematik der „chemischen Unterwerfung“ und den damit verbundenen Sexualstraftaten eine zentrale Gefahr für die Rechte von Frauen und Mädchen. Sie kritisiert die Regierung dafür, dass sie lediglich mit Strafverschärfungen reagiert, ohne die systemischen Ursachen und die Strukturen zu bekämpfen, die zu solchen Verbrechen führen. Stattdessen fordert die Fraktion präventive Maßnahmen, darunter die Einrichtung einer zentralen Ermittlungsstelle, die Unterstützung von Betroffenen sowie die systematische Erfassung von Fällen und die Ansprache von Plattformen zur Täterausübung. Bei der Abstimmung stimmte die Fraktion gegen den Tagesordnungspunkt.
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Die Reden im Einzelnen
Knuth Meyer-Soltau AfD
Knuth Meyer-Soltau argumentiert, dass K.-o.-Tropfen eine gravierende Strafbarkeitslücke darstellen und geschlossen werden müssen, da sie Opfer für Raub oder Sexualdelikte macht. Er kritisiert, dass das Strafrecht derzeit aufgrund von juristischen Details die Wehrlosigkeit des Opfers nicht angemessen widerspiegelt. Meyer-Soltau betont, dass allein ein höherer Strafrahmen keine Straftaten verhindert und dass Ermittlungsverfahren häufig aufgrund fehlender Beweise eingestellt werden. Er fordert eine bundesweite Angleichung von Standards bei Polizei und Justiz sowie flächendeckende Notaufnahmen mit toxikologischen Schnelltests, um die Spurensicherung zu verbessern. Die Änderung müsse Hand in Hand mit einer effektiven Umsetzung gehen, um ein echtes Schutzinstrument für Bürger zu schaffen.
Susanne Hierl CDU/CSU
Susanne Hierl (CDU/CSU) kritisiert die BGH-Entscheidung, dass der Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungen und Raub nicht automatisch zu höheren Strafen führt, da er diese nicht als gefährliches Werkzeug einstuft. Sie plädiert für eine Verschärfung der Strafen bei gezielter Betäubung, da diese Taten eine besondere Form von Unrecht darstellen und Opfer eine Unbeschwertheit, die ihnen fehlt. Die Verantwortung für die Taten liegt ausschließlich beim Täter, und die Opfer sollen sich nicht für ihr Verhalten rechtfertigen müssen. Hierl betont die Notwendigkeit, den Einsatz von Betäubungsmitteln und die damit verbundenen Risiken im Strafrecht deutlicher zu berücksichtigen. Als Teil eines umfassenden Ansatzes zur Gewaltprävention werden außerdem der digitale Gewaltschutz und Maßnahmen wie elektronische Fußfessel sowie Antigewaltkurse gefördert.
Dr. Lena Gumnior Grüne
Dr. Gumnior thematisiert das Problem des „Spikings“, bei dem Betroffene heimlich mit Substanzen wie Kokain, Ketamin oder MDMA sediert werden, häufig in Verbindung mit sexueller Gewalt. Sie betont, dass die aktuelle rechtliche Situation, in der die Strafe unabhängig vom Einsatz von Betäubungsmitteln im Zusammenhang mit sexueller Gewalt ist, für Opfer unbefriedigend ist. Die Politikerin fordert eine verbesserte Datenlage über Spiking, insbesondere durch Forschung, um die Taten besser zu verstehen und präzise zu dokumentieren. Sie plädiert für eine umfassende, anonyme und kostenfreie Spurensicherung in Krankenhäusern, unabhängig von Ort und Versicherungsstatus. Zudem wird die Notwendigkeit einer stärkeren Aufklärung und der Ermutigung von Betroffenen, sich Hilfe zu suchen, hervorgehoben. Abschließend ruft sie dazu auf, die Verantwortung für die Taten zu erkennen und eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung im Strafrecht zu prüfen.
Kathrin Gebel Linke
Kathrin Gebel kritisiert die Bundesregierung für ihre Reaktion auf den Fall Gisèle Pelicot und die zunehmende Prävalenz von „chemischer Unterwerfung“. Sie argumentiert, dass die bloße Verschärfung von Strafen allein das Problem nicht löst, da die Bundesregierung nicht ausreichend Informationen besitzt, die Fälle nicht systematisch erfasst und die Täterstrukturen nicht adressiert. Die Politikerin fordert stattdessen Maßnahmen zur Prävention, wie die Einrichtung einer zentralen Ermittlungsstelle, die Unterstützung von Betroffenen und die Gewährleistung von Zugang zu toxikologischen Untersuchungen. Sie weist auf die Tatsache hin, dass Sexualstraftaten mit Betäubungsmitteln nicht vollständig in der Kriminalstatistik erfasst werden und betont die Notwendigkeit, die Scham der Opfer zu nehmen und die Sicherheit aktiv zu gestalten. Gebel fordert eine bundesweite einheitliche Erfassung der Fälle und die Ansprache von Plattformen, die zur Täterausübung genutzt werden.
Carmen Wegge SPD
Die Rede von Carmen Wegge (SPD) thematisiert die Gefahr von K.-o.-Tropfen, die oft als Mittel zur Ausschaltung von Menschen, insbesondere Frauen, und zur Begehung von sexualisierter Gewalt eingesetzt werden. Wegge argumentiert, dass hinter dem Begriff nicht nur eine harmlose Partyregel steckt, sondern eine ernste Bedrohung der Selbstbestimmung und der Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen. Sie betont, dass die Schuld bei Tätern liegt und niemals beim Opfer, welches durch die Gefahr dieser "gefährlichen Mittel" besonders verwundbar gemacht wird. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, K.-o.-Tropfen als gefährliche Werkzeuge zu kennzeichnen und die Mindeststrafe bei entsprechenden Verfehlungen zu erhöhen, um Betroffene zu schützen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Forderung ist, Betroffenen zu versichern, dass sie nicht schuld sind und Unterstützung erhalten.
Gereon Bollmann AfD
Gereon Bollmann (AfD) thematisiert die zunehmenden Fälle von sexualisierter Gewalt und räuberischer Eigentnahme in Deutschland, insbesondere die hohe Anzahl von Vergewaltigungen und Sexualdelikten, die im Vergleich zu anderen Delikten gestiegen sind. Er kritisiert die bisherige Strafandrohung, die er als unzureichend ansieht und fordert eine stärkere Berücksichtigung von Opfern bei der Strafprävention. Die AfD sieht die Ursachen für die steigenden Zahlen in potenziellen fehlenden Respekt vor Frauen und in der Ankunft von Personen, die nicht die deutschen Gesetze und Werte teilen, wie beispielsweise durch Kriminalstatistiken von Ausländern. Er verweist auf die Notwendigkeit, den weißen Elefanten – die mangelnde Berücksichtigung von Problemen – zu erkennen und zu adressieren, insbesondere im Kontext der Verstärkung von K.-o.-Tropfen als Tatwerkzeug. Bollmann plädiert für eine konsequente Auseinandersetzung mit den Ursachen und eine stärkere Betonung der Opferrechte.
Axel Müller CDU/CSU
Axel Müller argumentiert, dass der Schutz von Frauen vor Gewalt und Ausbeutung, insbesondere durch den Einsatz von K.-o.-Tropfen (GBL), ein Kernanliegen der Koalition ist. Er kritisiert die aktuelle Gesetzeslage, in der GBL nicht als Waffe eingestuft wird, und betont die lebensgefährlichen Risiken, die mit seiner Verwendung verbunden sind, sowohl physisch als auch psychisch für die Opfer. Er unterstützt den Gesetzentwurf, der die Strafbarkeit für den Einsatz von GBL durch die Ergänzung des StGB um den Begriff „gefährliches Mittel“ verstärken soll. Er sieht darin einen wichtigen Schritt zur Abschreckung von Tätern und zum Schutz der Opfer, da GBL im Körper des Opfers in eine gefährliche Substanz (GHB) umgewandelt wird, die nur schwer nachweisbar ist. Die Position wird durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Jahr 2024, die den Einsatz von GBL nicht als Waffe betrachtete, begründet. Abschließend weist er auf die bereits bestehende Regulierung durch das Neue-Psychotzung-Gesetz hin.
Dr. Martin Plum CDU/CSU
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, den strafrechtlichen Schutz vor Gewalt zu verbessern, insbesondere durch die Beseitigung eines Wertungswiderspruchs im Strafgesetzbuch bezüglich der Verwendung von Narkosemitteln. Im Kern des Gesuchs steht die Kriminalisierung des Verwenden von gefährlichen Mitteln zur Begehung von Sexual- und Raubtaten, unabhängig von der Art des Mittels (z.B. Infusion, Getränk, Pflaster). Der Gesetzentwurf schützt umfassend vor solchen Taten und berücksichtigt dabei nicht nur K.-o.-Tropfen, sondern auch andere Substanzen und neue Begehungsformen. Er basiert auf etablierten rechtlichen Begriffen wie „Mittel“ aus dem Strafgesetzbuch. Die CDU/CSU unterstützt den Gesetzentwurf, da er einen umfassenderen und zukunftsfähigeren Schutz bietet als der Vorschlag des Bundesrates.